07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Erbschaft & Familie

Zugewinnausgleich

Definition

Finanzieller Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses bei Scheidung (§1372 BGB). Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrags zwischen seinem und des Partners Zugewinn. Bei gemeinsamen Immobilien fließt der Verkehrswert (Stichtag: Zustellung Scheidungsantrag) in die Berechnung ein.

Kostenlose Marktwerteinschätzung in 24 Stunden

Verstehen Sie Zugewinnausgleich in Ihrer konkreten Verkaufssituation? Wir erstellen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung — ohne Makler, ohne versteckte Kosten.

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen